Zusätzliche Vorsorgeuntersuchung
Die Zeitspanne zwischen der U9 (5 Jahre) und der J1 ( 15. -16. Lebensjahr) ist nun doch beträchtlich. Abgesehen von der Beurteilung des Entwicklungsstandes Ihres Kindes ist es aus kinderärztlicher Sicht – gerade im Computer- und Gameboy-Zeitalter – empfehlenswert, Ihr Kind in kürzeren Abständen insbesondere im Hinblick auf etwaige auftretende negative Auswirkungen auf Sehvermögen, Gehör, Haltungsschäden und Verhalten zu untersuchen, um Abweichungen vom erwünschten Entwicklungsverlauf frühzeitig erkennen und behandeln zu können.
Untersuchung
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchung
Zusätzlich zu den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 (1. Lebenstag bis 5. Lebensjahr) sowie der J1 (12. bis 14. Lebensjahr) bieten wir Ihnen folgende Untersuchungen an:
- U10: mit 7 bis 8 Jahren
- U11: mit 9 bis 10 Jahren
- J2: mit 16 bis 17 Jahren
Sicher werden Sie sich fragen:
Warum zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen?
Übernimmt die Kasse die entstehenden Kosten?
Zur Erklärung sei gesagt, dass das Ihnen bekannte gelbe Untersuchungsheft noch aus den „Siebzigern“ stammt: den in den vergangenen dreißig Jahren erweiterten Kenntnisse über einen optimalen Entwicklungsverlauf wird im bisherigen Vorsorgeplan nicht Rechnung getragen. Abgesehen von der Beurteilung des Entwicklungsstandes Ihres Kindes ist es aus kinderärztlicher Sicht – gerade im Computer- und Gameboy-Zeitalter – empfehlenswert, Ihr Kind in kürzeren Abständen insbesondere im Hinblick auf etwaige auftretende negative Auswirkungen auf Sehvermögen, Gehör, Haltungsschäden und Verhalten zu untersuchen, um Abweichungen vom erwünschten Entwicklungsverlauf frühzeitig erkennen und behandeln zu können.
Derzeit können alle Patienten, die in den AOK-Hausarztvertrag eingeschrieben sind, diese zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen kostenlos in Anspruch nehmen. Für diese Patienten erfolgt die Abrechnung über das Versicherungskärtchen, wie Sie es bereits gewöhnt sind.
Wichtig für alle anderen Kassenversicherten: Falls Sie an der U10, U11 oder J2 interessiert sind, wenden Sie sich bitte an unser Praxispersonal oder Ihre Krankenkasse und fragen nach der Kostenübernahme. Immer mehr Kassen bieten Verträge, vergleichbar dem AOK-Hausarztvertrag an, nach deren Abschluß auch Sie diese Untersuchungen kostenlos in Anspruch nehmen können! Da sich im Hinblick auf die teilnehmenden Kassen derzeit fast wöchentlich Änderungen ergeben, ist es unmöglich, Sie auf unserer Website immer brandaktuell darüber zu informieren!
Bitte fragen Sie uns, wir helfen gerne weiter!